Sie sind eine Privatpraxis. Behandeln Sie auch Kassenpatienten?
Selbstverständlich behandeln wir Kassenpatientinnen und -patienten. Sie müssen allerdings für alle Beratungs- und Behandlungskosten selbst aufkommen. Wenn Sie als gesetzlich Versicherte:r eine private Zusatzversicherung haben, übernimmt diese eventuell - je nach Tarif – zum großen Teil die Kosten.
Was kostet eine Wurzelbehandlung?
Die Kosten für eine mikroskopgestützte Wurzelbehandlung mit den qualitätssichernden innovativen Verfahren werden zum großen Teil von den privaten Krankenversicherungen, nicht jedoch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
In den meisten Fällen liegen die Behandlungskosten je nach Anzahl der Wurzelkanäle und der durchzuführenden Maßnahmen zwischen 500 und 2000 Euro.
Kann ich in Raten zahlen?
Dank unserer Kooperation mit dem Abrechnungsunternehmen DZR (Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum GmbH) haben Sie die Möglichkeit einer Ratenzahlung.
Ist eine Wurzelbehandlung schmerzhaft?
Schmerzen während der Behandlung können mit den heutigen Betäubungsmitteln (Anästhetika) in der Regel vollständig ausgeschaltet werden. Ein bestehender Schmerz wird häufig erst durch die Wurzelkanalbehandlung beseitigt. In manchen Fällen kann der Zahn nach der Behandlung für kurze Zeit, etwa zwei bis drei Tage, empfindlich sein. Dies ist dann eine Folge der vorangegangenen Infektion und kann durch Schmerzmittel einfach behoben werden.
Wie lange dauert eine Wurzelbehandlung?
Die Dauer der Behandlung hängt von der Anzahl der Wurzelkanäle des Zahnes und weiteren Faktoren ab. Sie können grob mit 1-2 Behandlungsterminen zu je 1-2 Stunden rechnen. Genauere Angaben können wir im Vorfeld häufig schon anhand des Röntgenbildes machen.
Wie ist die Prognose von wurzelbehandelten Zähnen?
Für eine unkomplizierte Erstbehandlung wird von der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung eine Erfolgswahrscheinlichkeit von bis zu 95 % angegeben. Bei der Erneuerung einer Wurzelkanalfüllung und bei komplexeren Fällen, bei denen die Ausgangsvoraussetzungen ungünstiger sind, wird die Erfolgsquote immer noch mit über 80 % angegeben. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese hohen Erfolgszahlen nur durch den konsequenten Einsatz der modernsten und neuesten Behandlungstechniken, d. h. Vergrößerungshilfen wie zahnärztliche Mikroskope, flexible Nickel-Titan-Instrumente, spezielle Ultraschall-Instrumente, elektronische Längenbestimmung etc. erreicht werden können.
Was bedeutet eigentlich Endodontie bzw. Endodontologie?
Der Begriff Endodontologie bedeutet „Lehre vom Zahninneren“(altgriechisch endon: „innen“, odon: „Zahn“, logos: „Lehre“ – die Lehre vom Zahninneren). Der Begriff Endodontie wird synonym verwendet und ist die Kurzform von „Endodontologie“. Man versteht darunter den Teilbereich der Zahnheilkunde, der sich schwerpunktmäßig mit Erkrankungen des Zahnmarks, der Hartsubstanz der Wurzel (Pulpa-Dentin-Komplex) und des die Wurzelspitze umgebenden (periapikalen) Gewebes beschäftigt. Das Ziel der endodontischen Behandlung ist die Erhaltung des eigenen Zahnes. Die häufigsten Behandlungen in der Endodontie sind die Behandlungen des Wurzelkanals.
Wie kommt es zu der Erkrankung des Zahnes?
Tief im Inneren des Zahnes („Endodont“) – gut geschützt durch Zahnschmelz und Dentin – befindet sich in einem Hohlraum die Pulpa (auch Zahnmark genannt). Die Pulpa ist ein Mischgewebe aus Blutgefäßen, Nervenfasern und Bindegewebszellen. Gelangen Bakterien in dieses Gewebe – in den meisten Fällen passiert das durch eine Karies, die sich durch den Zahnschmelz und das Dentin gearbeitet hat – kann sich die Zahnpulpa entzünden. Neben einer Karies kommen auch Unfälle, zahnärztliche Behandlungen und Zahnbetterkrankungen als Ursache für eine Erkrankung der Zahnpulpa in Frage.
Woran erkennt man einen entzündeten Zahnnerv?
Ein entzündeter Zahnnerv macht sich durch mehr oder weniger starke Schmerzen bemerkbar. Häufig treten auch eine Aufbissempfindlichkeit und eine ausgeprägte Heiß-Kalt-Sensibilität hinzu. Bleibt die Entzündung unbehandelt, weil die Schmerzen noch erträglich bleiben oder sogar vorübergehend wieder abklingen, können sich eitrige Abszesse an der Wurzelspitze bilden, was zu einer „dicken Backe“ führt. Eingedrungene Bakterien können sich nun über das angrenzende Weichgewebe und die Blutbahn im ganzen Körper verteilen und dort Erkrankungen hervorrufen.
Welche Möglichkeiten bestehen, den Zahn zu erhalten? Gibt es Alternativen?
Die Wurzelbehandlung stellt die letzte Möglichkeit dar, einen Zahn zu erhalten. In seltenen Fällen kann danach noch ein kleiner chirurgischer Eingriff (Wurzelspitzenresektion) notwendig werden. Die Entfernung des Zahnes ist somit die einzige Alternative zur Wurzelbehandlung.
Sind Röntgenaufnahmen nötig?
Vor, während und nach der Behandlung sind Röntgenaufnahmen notwendig, um einen sicheren und kontrollierten Behandlungsverlauf zu gewährleisten.
Können Komplikationen auftreten?
Komplikationen können bei jeder Behandlung auftreten, sind aber sehr selten. Dank moderner Techniken können auftretende Komplikationen meistens einfach behoben werden.
Was geschieht mit dem Zahn nach der Behandlung?
Aufgrund ihres großen Defektes sind viele wurzelbehandelte Zähne bruchgefährdet. Deshalb werden manche Zähne nach der Wurzelbehandlung je nach Größe des Defekts mit einer Teilkrone, einer Krone oder einer mittels Klebetechnik eingebrachten Füllung versorgt, um ihn zu stabilisieren. Bei sehr ausgeprägtem Substanzverlust kann der Aufbau des Zahnes mit Hilfe eines Wurzelstiftes notwendig werden.
Können alle wurzelbehandelten Zähne erhalten werden?
Jede medizinische Therapie hat ihre Grenzen. Es kann in seltenen Fällen vorkommen, dass die Infektion nicht beseitigt werden kann. In solchen Fällen muss zusätzlich ein kleiner chirurgischer Eingriff (Wurzelspitzenresektion) durchgeführt werden, um den Zahn erhalten zu können. Erst wenn auch diese Behandlung scheitern sollte oder aus etwaigen Gründen nicht möglich ist, muss der betreffende Zahn entfernt werden.
Was bedeutet die Erneuerung der Wurzelfüllung (=Revision)?
Hat eine frühere Wurzelkanalbehandlung ihr Ziel verfehlt, weil Bakterien im Kanalsystem zurückgeblieben sind oder Bakterien erneut aufgrund einer undichten Wurzelfüllung in das Kanalsystem eingetreten sind, muss die Wurzelfüllung erneuert werden (=Revision). Dies wird auch dann prophylaktisch durchgeführt, wenn im Röntgenbild eine undichte Wurzelfüllung erkennbar ist. Das Vorgehen entspricht dem der Erstbehandlung. Zudem muss das alte Wurzelfüllmaterial vor der Reinigung und der Aufbereitung der Kanäle entfernt werden. Zahnärzte, die sich auf die Wurzelbehandlungen spezialisiert haben, können in vielen Fällen abgebrochene Instrumente entfernen, Perforationen schließen und Blockaden lösen.
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